Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordination (SiGeKo)


nach BaustellV und RAB

Seit 1. Juli 1998 gilt die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV).
Nach § 4 BaustellV haben Bauherren als Veranlasser eines Bauvorhabens für eine wesentliche Verbesserung von Sicherheits- und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen zu sorgen und die Maßnahmen nach § 2 und § 3 Abs. 1 BaustellV zu veranlassen. Diese Pflicht beinhaltet auch die Bestellung geeigneter Koordinatoren, sofern der Bauherr - mangels eigener Fachkenntnisse - die Aufgaben des Koordinators  (entsprechend RAB 30) nicht selbst wahrnehmen kann.


Wir erbringen für den Bauherren folgende Leistungen im Rahmen der BaustellV:

  • Analyse der Planung auf Sicherheits- und Gesundheitsrisiken
  • Koordination der Maßnahmen gemäß der allgemeinen Grundsätze des §4 ArbSchG
  • Erarbeitung und Fortschreibung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans (SiGePlan)
  • Erstellung der Vorankündigung für das GGA
  • Überprüfung der ausführenden Firmen in Bezug auf Erfüllung der Verpflichtung nach der BaustellV
  • Koordination der Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die ausführenden Firmen

Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch den Bedarf für Ihr Bauvorhaben.